Unterstützer werden

Die JSG Rot-Schwarz lebt von Menschen, die an unsere Jugendarbeit glauben. Als Förderer, Unterstützer oder Gönner hilfst du uns, den Kindern aus unseren Vereinen in Gedern, Kefenrod, Wolferborn, Bindsachsen und Wenings noch mehr zu bieten – sei es durch bessere Ausstattung, Trainingsmaterialien oder unvergessliche Erlebnisse abseits des Platzes.

Förderer

Unterstütze unsere Vereinsarbeit finanziell und ermögliche bessere Trainings­bedingungen für unsere Kinder.

Unterstützer

Hilf mit deinem Engagement – ob bei Veranstaltungen, Fahrten zu Turnieren oder der Organisation von Vereins­aktivitäten.

Gönner

Schenke den Kindern unvergessliche Erlebnisse – durch Spenden für Ausrüstung, Trainingslager oder besondere Aktionen.

Jeder Euro zählt! Dein Beitrag von 10 € pro Jahr fließt direkt in die Jugendarbeit – für Trikots, Trainingsmaterial, Turnierfahrten und vieles mehr. Gemeinsam machen wir den Unterschied für die Kinder unserer Region.

Beitrittserklärung

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Persönliche Daten

Adresse

Kontakt

Ich möchte die JSG unterstützen als:

Gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger: JSG Rot/Schwarz

Ottmar Zeh, Jahnstraße 29, 63699 Kefenrod

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE31ZZZ00001025283

Ich ermächtige die JSG Rot/Schwarz, den jährlichen Mitgliedsbeitrag von meinem unten angegebenen Konto mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der JSG Rot/Schwarz auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.

Datenschutz und Satzungsanerkennung

Mit dem Absenden dieser Beitrittserklärung erkenne ich die Satzung der JSG Rot/Schwarz an. Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden (gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b). Der Austritt aus dem Verein kann nur nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft zum jeweils 31.12. erfolgen und muss dem Verein schriftlich mitgeteilt werden.